STÖRFALLVERORDNUNG

LLG Lagerhaus GmbH; Löningen, 10.07.2020

12. BImSchV (Störfallverordnung)

§ 8a „Information der Öffentlichkeit“ sowie Anhang V „Information der Öffentlichkeit“

Informationen zu Betriebsbereichen der oberen Klasse

Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs

Betreiber:
LLG Lagerhaus GmbH
Vinner Weg 2B
49624 Löningen
Niedersachsen
Deutschland

(+49) 5432 / 83 – 0

Betriebsbereich:
Gebäude E, Lagergebäude
Vinner Weg 2B
49624 Löningen
Niedersachsen
Deutschland

Bestätigung des Betriebsbereichs

Die Pflichten der Störfall-Verordnung werden von der LLG Lagerhaus GmbH erfüllt. Der Betriebsbereich unterliegt den erweiterten Pflichten nach §§ 3 bis 8a sowie § 9-12 der StörfallV. Die Anzeige liegt der zuständigen Behörde

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg

vor, die auch auf der Grundlage der erstellten Überwachungspläne die Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Abs. 2 der StörfallVO wiederkehrend durchführt.

Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich

Der Betriebsbereich dient der Lagerung und Kommissionierung von Fertigwarenerzeugnissen. Nach erfolgter Bereitstellung erfolgt der Versand mittels LKW.

vorhandene nach StörfallVO relevante Gefahrstoffe im Betriebsbereich
Absteigend nach Störfallrelevanz

Allgemeine Information für die Bevölkerung

Informationen zu den Betriebsbereichen unter Berücksichti-gung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen können bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg) eingeholt werden.

Weitere Informationen zu konkreten Warnungen können durch den Katastrophenschutz erhalten werden

Landkreis Cloppenburg
Amt für Feuerschutz, Zivilschutz und Rettungsdienst
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg

Verhalten im Störfall:

Bei Ereignissen mit besonderem Gefahrenpotential kann die Nachbarschaft über Sirenen, Lautsprecherdurchsagen oder anderweitig gewarnt werden.

  • Geschlossene Räume aufsuchen
  • Fenster und Türen schließen
  • Rundfunk/Fernsehen einschalten
  • Auf Durchsagen und Anweisungen achten
  • Entwarnungen beachten

Vor-Ort-Besichtigung - Informationen hierzu

Eine Vor-Ort Besichtigung wurde am 29.01.2024 durchgeführt.

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg

Informationen zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 der StörfallVO, zu den Vor-Ort-Besichtigungen gemäß §§ 16, 17 der StörfallVO. sowie weitere Informationen können beim

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Archivstraße 2
30169 Hannover
Telefon: (0511) 120-0
E-Mail:poststelle@mu.niedersachsen.de

angefordert werden oder unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.umwelt.niedersachsen.de/themen/technischer_umweltschutz/anlagensicherheit/anlagensicherheit-8965.html

Behördliche Stellen für weitere Informationen

Weitere Informationen zum Betriebsbereich können unter Be-rücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belan-ge nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen nach Maßgabe des Umweltinformationsgesetzes bei der zuständigen Ge-nehmigungsbehörde

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg

eingeholt werden.